Happy Hour
Spare für Einzelunterricht und semi-privaten Unterricht zwischen 13:00 und 17:30 bis zu 50€.
Die Ermäßigung wird nach der Buchung auf den Preis angewendet.
Bildungsprämie
Sprachkurse sind eine Investition in deine Zukunft! Fremdsprachenkenntnisse sind durch eine multikulturelle Arbeitsatmosphäre unentbehrlich geworden. Sich in einer Fremdsprache weiterzubilden, steigert deine Einsatzfähigkeit im Unternehmen und deinen Wert auf dem Arbeitsmarkt. Unabhängig von deinen derzeitigen Fremdsprachenkenntnissen bringen wir dich nach vorne. Finanzielle Unterstützung erhältst du durch das Bundesprogramm Bildungsprämie. Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds gefördert.
Wer wird gefördert?
Personen, welche mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Darunter fallen Arbeitnehmer und Selbstständige. Das jährlich zu versteuernde Einkommen darf 20.000€ nicht überschreiten. Bei gemeinsamer Veranlagung verdoppelt sich dieser Betrag auf 40.000€. Im letzten Steuerbescheid findest du das zu versteuernde Einkommen. Dieser Betrag kann deutlich niedriger sein als das jährliche Bruttoeinkommen.
Was und wie wird gefördert?
Gefördert werden Weiterbildungen, welche dich beruflich weiterbringen. Dir soll so eine individuelle und berufsbezogene Weiterbildung ermöglicht werden.
Du erhältst einen Prämiengutschein und einen Spargutschein. Der Spargutschein ermöglicht es, dein gefördertes Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz vorzeitig zu entnehmen, ohne dass dies einen Verlust der Arbeitnehmersparzulage bedeutet. Voraussetzung hierfür ist, ein solches zu besitzen. Der Prämiengutschein wird über den Maßnahmepreis definiert und deckt 50% der Maßnahmegebühr ab. Die maximale Fördersumme ist jedoch auf 500€ begrenzt.
Was muss ich beachten?
Pro Kalenderjahr darfst du einen Prämiengutschein beantragen. Der Förderbetrag des Prämiengutscheins darf ausschließlich für die Veranstaltungsgebühren verwendet werden. Nebenkosten wie beispielsweise Fahrtkosten oder Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung können nicht erstattet werden. In Sachsen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein dürfen die Maßnahmekosten 1000€ nicht überschreiten. Der Gutschein kann nur eingelöst werden, wenn noch keine Rechnung gestellt wurde.
Wir helfen dir gerne dabei, die Bildungsprämie zu erhalten. Du hast noch Fragen zur Bildungsprämie und möchtest gerne beraten werden? Wir freuen uns auf dich!